Die Landschaft sollte weitestgehend in einem öffentlichen Spielplatz einbezogen werden. Die in der Vergangenheit oftmals bekannten „sterilen“ Spielplätze haben ausgesorgt und sind auch wahrlich nicht schön anzusehen. So sprechen Fachleute häufig von „möblierten“ Spielplätzen, wenn man versucht, die umgebende Landschaft liebevoll mit in das Spielplatzkonzept einzubeziehen. Neben der DIN 1176 gab es nunmehr die DIN 18034, die dazu ermutigt, Sträucher mit genießbaren Früchten oder gar Bäume in das Konzept eines öffentlichen Spielplatzes einzubringen. So erreicht man nicht nur ein ansehnliches Ambiente, sondern stärkt auch das Naturbewusstsein der Kinder. Artenvielfalt von Bäumen oder Sträucher werden nun bewusster beim Spiel wahrgenommen und Eltern können ihren Kindern auch einige Tipps mit auf dem Weg geben. Jedoch ist nunmehr darauf zu achten, dass es Arten gibt, die aufgrund ihrer Giftigkeit ausdrücklich verboten sind. Dazu zählt Pfaffenhütchen, Seidelbast, Stechpalme und Goldregen. Doch auch bei anderen Gewächsen ist Vorsicht geboten, auch wenn diese nicht ausdrücklich verboten sind. So sind stachelige Sträucher an einem Spielplatz nicht anzusiedeln.